Der Landrat hat die Volksinitiative an die zuständige Justizkommission zur detaillierten Beratung überwiesen. Bürgerliche freuts – die Unia und die SP weniger.
Die Gewerkschaft Unia will in Baselland einen Präsedenzfall schaffen.
Dass ein Kantonsparlament einen Regierungsbeschluss kippt, ist nicht alltäglich.
Nun, im Baselbieter Landrat hat es eine Ratsmehrheit von Mitte-rechts und einigen Grünen geschafft, die von der Gewerkschaft Unia lancierte Volksinitiative mit dem Titel «22.– Mindestlohn im Baselbiet» in die Justizkommission zu schicken. Dies, obschon der Regierungsrat sie für rechtsgültig befindet, nachdem der hauseigene Rechtsdienst die Sachlage in den vergangenen Wochen geprüft hat.
Klar ist: Der Entscheid des Landrats vom Donnerstag darf als Misstrauensvotum gegenüber dem kantonalen Rechtsdienst verstanden werden, dessen Prüfung reicht vielen Parlamentarier nämlich nicht aus. Peter Riebli, SVP-Fraktionschef, betont etwa, dass eine weitere «unabhängige» Untersuchung vonnöten sei. Er sagt: «Als Nicht-Juristen ist es schwer für uns als Kantonsparlament, im Rat rechtlich korrekt zu entscheiden. Doch es ist unsere Aufgabe, die Sachlage seriös abzuklären.»
Gewerkschaft will Präzedenzfall
Die Initiative lässt aufhorchen. Im Vergleich zum Mindestlohn in Basel-Stadt soll im Landkanton noch härter durchgegriffen werden. Die Unia möchte einen fixen Stundenlohn von 22 Franken praktisch ohne Ausnahmen – einen flächendeckenden und für alle Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn also. Während in Basel all jene Branchen vom Gesetz ausgenommen sind, in denen ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) existiert, kommt die Baselbieter Vorlage extremer daher.
Dabei ist die Idee nicht neu. Bereits andernorts wurde versucht, einen derartigen Präzedenzfall zu schaffen – bislang ohne Erfolg.
Baselbieter Bürgerliche kritisieren deshalb, die Gewerkschaften würden die Sozialpartnerschaft untergraben. Denn zu der Forderung nach einem derart flächendeckenden Mindestlohn hat das Bundesgericht bis anhin eine dezidierte Haltung: Kantone dürfen eigenhändig nur sozialpolitische Forderungen erlassen, keine arbeitsrechtlichen.
Schon vor einigen Tagen wurde die Forderung laut, die Initiative zur Prüfung von externen Gutachtern an die landrätliche Justizkommission zu überweisen. Am Donnerstag reicht dann die Mitte den entsprechenden Ordnungsantrag ein. Beatrix von Sury erläutert: «Klar, wir machen jetzt eine Extrarunde.» Aber eine detaillierte Prüfung sei doch auch im Sinne der Initianten.
Kommt ein Gegenvorschlag?
Na ja. Auf Anfrage der BaZ sagt Unia-Sprecherin Daria Frick: «Das ist eine Verzögerungstaktik. Mit dem Entscheid, die Initiative aufzuhalten, blamieren sich die bürgerlichen Kräfte in Baselland und senden falsche Signale.» Es zeige sich, dass «sie grosse Angst haben und anscheinend weder fachlich noch politisch sattelfest sind».
So seien Mindestlöhne wie derjenige, der in Baselland gefordert wird, rechtskräftig und «ein wirksames Mittel gegen Working Poor». Die Bürgerlichen würden sich hinter der Kommission verstecken.
Auch die SP, die die Gewerkschaftsinitiative unterstützt, wehrt sich im Rat gegen den Mitte-Antrag. Dass die Vorlage auf die lange Bank geschoben werde, sei für die Sozialdemokraten «nicht verständlich», sagt Landrätin Simone Abt. «Der kantonale Rechtsdienst hat die Initiative bereits genügend geprüft.»
Grüne geteilter Meinung
Den Genossen sowie der Gewerkschaft schenkt das Baselbieter Parlament jedoch kein Gehör. Auch wegen der Grünen, die geteilt sind. Fraktionschef Stephan Ackermann sagt: «Wir haben das intern breit diskutiert.»
Viele würden dem regierungsrätlichen Rechtsgutachten generell folgen können, sehen in der abermaligen Prüfung der Rechtsgültigkeit zugleich aber kein Problem. «Auch, weil es schon darum geht, dass die Regierung einen juristisch hieb- und stichfesten Gegenvorschlag auszuarbeiten.»
Schliesslich wird die Initiative mit 61 Ja zu 21 Nein bei einer Enthaltung an die Justizkommission überwiesen.
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