Asylgipfel: Was die Regierung bei der Migration tut – und was nicht

Der Union geht es in der Asylpolitik zu langsam, sie fordert beim Gipfel im Kanzleramt einen Richtungswechsel. Die Ampel sieht sich auf dem richtigen Weg. Wer hat recht?

asylgipfel: was die regierung bei der migration tut – und was nicht

Wie umgehen mit Menschen, die Hilfe suchen?

Heute werden sie wieder zusammensitzen, der Kanzler und die Regierungschefs der Länder. Und wieder wollen sie darüber beraten, wie sich die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge begrenzen lässt. Vor allem die Union ist unzufrieden: Man brauche “jetzt sofort einen echten Richtungswechsel”, fordert etwa der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer brachte erneut eine “Obergrenze” ins Spiel, maximal 60.000 Flüchtlinge pro Jahr sollen es nach seinem Willen sein – wohl wissend, dass das mit deutschem und europäischem Recht nicht vereinbar ist. Der hessische Regierungschef Boris Rhein, aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, mahnt, “man müsse an allen Stellschrauben drehen”. Ihr Vorwurf: Von den Beschlüssen des vergangenen Flüchtlingsgipfels im November sei viel zu wenig umgesetzt worden.

Aus Sicht der grün oder sozialdemokratisch geführten Bundesländer geht es bei dem Gespräch eher um eine positive Bestandsaufnahme. Was wurde in den vergangenen sechs Monaten erreicht, und bei welchen Punkten auf der langen Liste an Maßnahmen und Gesetzesverschärfungen, die im November vereinbart wurden, muss man noch nachsteuern? “Die Ministerpräsidentenkonferenz hat Ende letzten Jahres bereits weitreichende Beschlüsse gefasst. Nun geht es erst mal darum, dass das Beschlossene vollständig umgesetzt wird”, dämpft etwa der Sprecher des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) die Erwartungen. Während sich die Verhandlungen beim vergangenen Mal bis in die frühen Morgenstunden hinzogen, macht sich der Kanzler dieses Mal rar: Nur zwei Stunden hat er für seinen Besuch eingeplant, um 16 Uhr soll alles vorbei sein.

Worüber Bund und Länder heute streiten dürften – und welche Vorhaben zur Begrenzung der Migration tatsächlich schon umgesetzt wurden: ein Überblick.

ABGEHAKT

Abschiebungen erleichtern

Ein Gesetz, das mehr Abschiebungen ermöglichen soll, wurde am 18. Januar vom Bundestag beschlossen. Ab sofort können abgelehnte Asylbewerber 28 statt 10 Tage in Haft genommen werden, das soll die Gefahr verkleinern, dass sie untertauchen, wenn sie über ihre bevorstehende Ausweisung informiert werden. Außerdem müssen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden, solange keine Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Zudem dürfen Polizisten bei Abschiebungen künftig nicht nur das Zimmer des Betroffenen, sondern auch andere Räume in einer Unterkunft betreten. Auch die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung wird erleichtert. Das Bundesinnenministerium schätzt die Auswirkungen dieses Gesetzes allerdings selbst eher gering ein: “Es wird angenommen, dass durch die Verschärfung der Ausreisepflicht die Anzahl der Abschiebungen um rund 600 (fünf Prozent) steigen wird”, heißt es im Gesetz. 2023 waren 16.430 Menschen abgeschoben worden, in 31.770 Fällen scheiterte eine Abschiebung. Allerdings registrierte die Bundespolizei allein zwischen Januar und Oktober auch 23.872 freiwillige Ausreisen.

Verstärkte Grenzkontrollen

Am 16. Oktober hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach langem Zögern stationäre Grenzkontrollen auch an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz eingeführt, an der deutsch-österreichischen Grenze gibt es diese schon länger. Die Regelung gilt erst mal bis 15. Juni, kann danach theoretisch aber auch verlängert werden. Wie wirkungsvoll diese Maßnahme ist, ist allerdings umstritten. Einerseits gibt es viele Möglichkeiten, die Kontrollen zu umfahren, denn die deutsche Grenze ist nicht umzäunt. Andererseits darf, wer Asyl begehrt, an der Grenze nicht abgewiesen werden. Entsprechend ist auch die Zahl der Asylbewerber, die erstmals einen Antrag stellten, kaum gesunken. Im September – also vor der Einführung der Grenzkontrollen – waren es 27.889, im Januar 26.376, wobei üblicherweise im Winter weniger Flüchtende ankommen als im Sommer. Die Flüchtlingszahlen wirklich senken könnten die Grenzkontrollen nur, wenn die europäischen Regeln mehr Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an der Grenze erlauben würden. Vor allem unionsregierte Länder fordern von der Bundesregierung, sich in der EU dafür einzusetzen. Doch schnell passieren wird da sicher nichts – unter anderem, weil viele Staaten, in denen Flüchtlinge zuerst europäischen Boden betreten, ein Interesse daran haben, dass diese Richtung Norden weiterwandern.

Absenkung der Sozialleistungen für Flüchtlinge

Statt bisher 18 Monate erhalten Asylbewerber jetzt bis zu 36 Monate lang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sind bei alleinstehenden Erwachsenen pro Monat 103 Euro niedriger als das Bürgergeld. Der CSU geht das allerdings nicht weit genug: Sie fordert, dass Flüchtlinge bis zu fünf Jahre nur die niedrigeren Leistungen bekommen sollen. In der SPD winkt man ab: Erst mal abwarten, ob nicht vielleicht schon die gerade erst beschlossene Senkung der Sozialleistung in den ersten drei Jahren nach Ankunft die Zuwanderung nach Deutschland weniger attraktiv mache. Bayerns Ministerpräsident Söder will außerdem, das neu ankommende Ukrainerinnen künftig nur noch Asylbewerberleistungen erhalten und nicht mehr, wie bisher, sofort ins Bürgergeld hochgestuft werden.

Schnellere Arbeitsaufnahme

Seit dem am 27. Februar dürfen Geflüchtete, die noch nicht anerkannt sind, nach sechs statt wie bisher teilweise erst nach neun Monaten in Deutschland arbeiten. Außerdem können Asylbewerber, die staatliche Leistungen beziehen, einfacher zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden, denn diese Arbeit darf nun auch eine sein, die theoretisch auch von einer Firma erledigt werden könnte – einzelne Landkreise wollen dies nun schon umsetzen. Für Ukrainerinnen gibt es wie für anerkannte Flüchtlinge den sogenannten Job-Turbo: Statt immer weiter Deutschkurse zu machen, sollen sie nun schneller in Arbeit vermittelt werden – und werden dafür seit Januar häufiger vom Jobcenter zu Gesprächen einbestellt. Arbeitsminister Heil will so in diesem Jahr 200.000 Geflüchtete in Arbeit bringen, zuletzt dämpfte er aber angesichts der schwierigen Wirtschaftslage die Erwartungen.

Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten

Nach langem Streit hat die Ampelkoalition im Dezember die Einstufung von Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten beschlossen. Bei Menschen aus diesen Ländern gehen die Behörden jetzt davon aus, dass ihr Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit “offensichtlich unbegründet” ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist außerdem aufgerufen, Asylverfahren von Personen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent prioritär zu bearbeiten – um schnellere Abschiebungen möglich zu machen. Dazu zählen Länder wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kosovo, die Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.  Eine Forderung aus den Reihen der unionsgeführten Bundesländer im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz ist außerdem, Algerien, Armenien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten anzuerkennen – das könnte allerdings am Widerstand der Grünen in der Bundesregierung scheitern.

NUR TEILWEISE UMGESETZT

Bezahlkarte für Flüchtlinge

Künftig sollen Flüchtlinge einen Teil ihrer Sozialleistungen nur noch als Kartenguthaben bekommen, um zu verhindern, dass sie Geld ins Ausland überweisen oder Schleuser damit bezahlen. Hier ist man sich im Grundsatz einig: Alle Länder wollen die Karte einführen, in einigen Landkreisen gibt es sie bereits. Die Bundesregierung hat sich zuletzt gegen den Widerstand der Grünen zudem darauf geeinigt, das Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend zu ändern, um die Regelung rechtssicher auszugestalten. Allerdings: Durch den Bundestag ist das Ganze noch nicht, hier könnte es also neuen Streit geben. Außerdem wollen sich die Länder auf Mindeststandards einigen: also etwa einen Bargeldbetrag festlegen, den die Flüchtlinge trotzdem noch frei abheben dürfen oder regeln, in welchem räumlichen Bereich die Karte gelten soll. Das dürfte noch ein schwieriger Prozess werden – am wahrscheinlichsten ist, dass es in jedem Bundesland – möglicherweise in jedem Kreis – am Ende unterschiedliche Regelungen geben wird.

Migrationsabkommen

Abschiebungen scheitern häufig daran, dass das Heimatland des Flüchtlings nicht bereit ist, diesen wieder aufzunehmen. Das sollen Abkommen mit den jeweiligen Ländern ändern. Die Idee: Deutschland bietet Menschen aus diesem Land den vereinfachten Zugang zu legalen Arbeitsvisa oder anderen Vergünstigungen, im Gegenzug erklären sich die Länder bereit, ihre ausreisepflichtigen Staatsbürger zurückzunehmen. Um solche Abkommen zu verhandeln, hat die Bundesregierung extra einen Sonderbevollmächtigten eingesetzt, den FDP-Politiker Joachim Stamp. Allein das Ganze gestaltet sich äußerst schwierig. Bisher gibt es Abkommen mit Indien und Georgien sowie eine nicht schriftlich fixierte Vereinbarung mit Marokko. Verhandelt wird außerdem mit Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan und Moldau. Allerdings haben alle diese Länder einen Nachteil: Aus ihnen kamen im vergangenen Jahr insgesamt nur fünf Prozent aller Asylbewerber, auch die Zahl der Rückführungen dürfte also eher weniger ins Gewicht fallen. Mit den Ländern, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen – zum Beispiel Syrien oder Afghanistan – können oft gar keine Abkommen geschlossen werden, weil es dort keine politisch akzeptablen Partner gibt, mit denen man verhandeln könnte. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz könnte nun auch Thema werden, wie man mehr Druck auf Herkunftsländer ausüben kann und ob man, so eine Forderung aus der Union, ihnen nicht auch mit Kürzung von Entwicklungshilfegeldern drohen soll, wenn sie nicht kooperieren.

Asylverfahren in Drittstaaten

Wenn es nach den Unionsparteien ginge, würden Asylverfahren künftig nur noch in Drittstaaten durchgeführt. Jeder Flüchtling, der es bis nach Deutschland schaffte, würde umgehend in diese noch zu bestimmenden Länder ausgeflogen und bei Anerkennung auch dort bleiben, so steht es im Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms. Die SPD und erst recht die Grünen sind da äußerst skeptisch – vereinbart wurde im November lediglich, diese Möglichkeit zu prüfen. Ende Februar fand dazu eine Expertenkonferenz im Bundesinnenministerium statt. Das Ergebnis war ernüchternd. Denn in der großen Mehrheit waren sich die Experten einig: Rechtlich möglich wäre das zwar – doch die daran gebundenen Hürden sind so hoch, dass an eine Umsetzung im großen Stil nicht realisierbar erscheint. Und nur wenn wirklich viele Flüchtlinge wieder ausgeflogen würden, hätte das Verfahren wohl die gewünschte Abschreckungswirkung auf andere. Bundesinnenministerin Faeser soll in der Ministerpräsidentenkonferenz über das Für und Wider berichten.

Europäische Asylreform

Große Hoffnungen richtet die Ampelregierung auch auf die europäische Asylreform, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Demnach sollen Asylsuchende aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten künftig in Auffanglagern an den EU-Außengrenzen bleiben müssen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Außerdem haben sich die EU-Länder auf gemeinsame Regeln im Fall einer neuen Migrationskrise geeinigt: Sollten wie im Jahr 2015 die Zahlen plötzlich steigen, will die EU gemeinsam handeln und möglicherweise auch gemeinsam drastische Maßnahmen zur Senkung der Zahlen einleiten. Im November versprach die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass diese Reform im Frühjahr 2024, also noch vor der Europawahl, das Europäische Parlament passiert. Im Dezember einigten sich Kommission und Parlament auf eine politische Willenserklärung zu einzelnen Punkten, die soll nun Gesetzestext werden. Im April soll dieser Gesetzestext vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Selbst wenn das wie geplant verläuft, wird die Reform erst zwei Jahre später in Kraft treten und dann auch wirken.

Asylverfahren beschleunigen

Im November hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Asylverfahren zu beschleunigen, um Menschen ohne Bleiberecht schneller abschieben zu können und diejenigen, die in Deutschland bleiben dürfen, zügig in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Innenministerin Faeser kündigte vor wenigen Tagen an, dafür mehr als 1.000 neue Vollzeitstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schaffen zu wollen, das für die Asylverfahren zuständig ist. Der Bund lasse sich das in diesem Jahr 300 Millionen Euro kosten. Allerdings muss dieses Personal erst mal gefunden und eingearbeitet werden. Künftig soll ein Asylantrag zudem direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung gestellt werden können, auch dafür braucht es zusätzliches Personal. Die Überprüfung abgelehnter Asylanträge vor Gericht soll ebenfalls deutlich verkürzt werden – für Menschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote auf maximal drei Monate. Derzeit dauern sie teilweise bis zu drei Jahre, solange bleiben die Menschen in den Gemeinschaftseinrichtungen. An dieser Stelle sind in erster Linie die Länder gefragt: Einige wie zum Beispiel Hessen haben mittlerweile immerhin die Zuständigkeit für Asylverfahren bei einzelnen Gerichten konzentriert, andere befinden sich noch in der Überprüfung. Wiederum andere haben eine Aufstockung von Richterstellen angekündigt, aber auch diese müssen erst besetzt werden. Weitere Potenziale soll zur Beschleunigung eine Justizministerkonferenz im Juni ermitteln. Bis sich konkrete Erfolge zeigen, kann es also noch dauern.

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