Spanierin mit Arbeitserlaubnis in Großbritannien nach Rückkehr aus dem Urlaub abgeschoben

spanierin mit arbeitserlaubnis in großbritannien nach rückkehr aus dem urlaub abgeschoben

Ein Flugzeug der Air Canada fliegt unter dunklen Wolken, die von einigen Sonnenstrahlen über Frankfurt, Deutschland, beleuchtet werden, Donnerstag, 2. März 2017.

Eine Spanierin ist aus dem Vereinigten Königreich abgeschoben worde, nachdem sie von einem kurzen Weihnachtsurlaub in Málaga zurückgekehrt war, obwohl sie die erforderlichen Brexit-Papiere vorlegen konnte, aus denen hervorgeht, dass sie das Recht hat, im Land zu leben und zu arbeiten.

Die 34-Jährige wurde über Nacht am Flughafen Luton festgehalten und dann am zweiten Weihnachtsfeiertag nach Spanien zurückgeflogen.

Grenzbeamte sollen ihr gesagt haben, sie “verschwende ihre Zeit”, wenn sie glaube, dass die Dokumente des Innenministeriums, die ihr das Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich bescheinigen, ihr die Einreise ermöglichen würden.

“Ich bin nach Hause geflogen, weil meine Schwester ein kleines Mädchen bekommen hat, und buchstäblich vier Tage später haben sie mich am Flughafen Luton in die Arrestzelle gebracht, mir meine Sachen und mein Telefon abgenommen und mir gesagt, ich solle dort warten”, wird Maria – nicht ihr richtiger Name – in der Tageszeitung The Guardian zitiert.

“Ich wurde die ganze Nacht dort gelassen und dann in ein Flugzeug gesetzt.”

Marias Ehemann flog nach Spanien, um seiner Frau zu helfen, nachdem die britischen Grenzbeamten ihr untersagt hatten, mindestens einen Monat lang wieder in das Vereinigte Königreich einzureisen.

“Ich sollte eigentlich wieder arbeiten, aber jetzt ist mein Leben vorbei. Alle meine Sachen sind im Vereinigten Königreich: mein Hund, mein Auto. Ich habe eine Ausbildung zur Tierarzthelferin gemacht, das war mein Traum. Wenn ich versuche zurückzugehen, wird es noch schlimmer”, sagte sie.

Der Vorfall hat einige der Probleme verdeutlicht, mit denen EU-Bürger:innen konfrontiert sind, deren Anträge auf Verbleib im Vereinigten Königreich nach dem Brexit-Abkommen noch nicht endgültig entschieden sind.

Die Spanierin hatte einen verspäteten Antrag für das EU-Niederlassungsprogramm im Jahr 2023 gestellt.

Ihr Antrag wurde jedoch im Juni mit der Begründung abgelehnt, sie habe keine ausreichenden Nachweise vorgelegt.

Seitdem hat sie eine administrative Überprüfung der Entscheidung beantragt und eine Bescheinigung des Innenministeriums über die Antragstellung (CoA) erhalten.

In der Bescheinigung heißt es: “Sie können im Vereinigten Königreich arbeiten, bis Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag im Rahmen des EU-Siedlungsprogramms erhalten”.

Maria lebte zwischen 2014 und 2018 im Vereinigten Königreich und kehrte erst kürzlich nach einem Aufenthalt in Südafrika in das Vereinigte Königreich zurück. COVID-Beschränkungen hinderten sie und ihren Mann daran, zu einem früheren Zeitpunkt zurückzukehren.

Nach den geltenden Vorschriften muss Maria nachweisen, dass ihre Unterbrechung im Vereinigten Königreich nicht so lang war, dass sie ihre Rechte aus dem Austrittsabkommen verlieren könnte.

Die Border Force verweigerte ihr die Einreise, weil ihr Antrag auf EUSS [EU Settlement Scheme] “abgelehnt wurde”, berichtete der Guardian.

Es hieß auch: “Sie haben kein Recht mehr auf Einreise in das Vereinigte Königreich, das durch die Citizens’ Rights (Application Deadline and Temporary Protection) Regulations 2020 gesichert ist”.

Maria bestreitet dies und behauptet, dass ihre derzeitige Bescheinigung über die Antragstellung ihre Arbeitserlaubnis im Vereinigten Königreich garantiert, solange ihr Fall noch geprüft wird.

Sie lässt sich derzeit rechtlich beraten und sagt, sie sei bereit, ihren Fall an das Innenministerium weiterzuleiten.

Das Innenministerium hat in der Vergangenheit erklärt, dass es bei denjenigen, die mit dem CoA in das Land einreisen wollen, nicht um ihr Recht auf Arbeit geht, sondern um den Nachweis, dass sie das Recht haben, im Land zu sein.

Es heißt, dass diejenigen, denen die Einreise an der Grenze verweigert wird, “bis zu ihrer Abschiebung vom Ankunftsort vom Vereinigten Königreich in Gewahrsam genommen werden können”.

Das Innenministerium fügte hinzu, dass die Situation “nicht dasselbe ist wie eine Abschiebungsanordnung, die, obwohl sie gültig ist, die Wiedereinreise in das Vereinigte Königreich verhindern würde”.

Ein CoA gewähre einem EU-Bürger kein Recht, in das Land ein- und auszureisen, hieß es weiter.

Seit Dezember 2020 sind die Beamten berechtigt, Personen, die im Besitz eines CoA sind, bei ihrer Ankunft an der Grenze nach weiteren Nachweisen für ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich zu fragen.

Die oberste Priorität der Border Force sei es, “unsere Grenzen sicher zu halten, und wir werden in dieser Hinsicht niemals Kompromisse eingehen”, wird das Innenministerium im “Guardian” zitiert.

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