Hybris einer Hochschule: Das Promotionsrecht als Naturgesetz

hybris einer hochschule: das promotionsrecht als naturgesetz

Die Frankfurt University of Applied Sciences kann in bestimmten Fachgebieten den Doktorgrad verleihen.

Wir haben nie ernsthaft daran gezweifelt, dass die Frankfurt University of Applied Sciences die Menschenwürde für unantastbar hält. Auch gibt es bis auf Weiteres keinen Anlass, zu vermuten, dass für eine staatliche Hochschule eine andere Grundordnung handlungsleitend sein könnte als die freiheitlich-demokratische. Aber wenn Senat und Präsidium der früheren Fachhochschule uns dies in einer gemeinsamen Erklärung noch einmal explizit versichern wollen – bitte schön.

Die am Donnerstag versandte Stellungnahme zu den aktuellen „politischen Entwicklungen in Hessen“ ist in ihrem ersten Teil ein Musterbeispiel für die Selbstvergewisserung von Akademikern, im Team der Guten zu spielen. Man hält den eigenen Anspruch hoch, für Wahrheit, Fortschritt und Toleranz zu stehen, und schaut mit Abscheu auf das Erstarken einer Partei, „die fundamentale freiheitliche Grundrechte ablehnt“ (deren Namen man aber lieber nicht nennt). Schadet nicht, wird AfD-Anhänger aber kaum dazu bewegen, ihr Kreuz das nächste Mal bei den Grünen zu setzen.

Klage über „generelle Wissenschaftsfeindlichkeit“

Ärgerlich ist der zweite Teil des Appells. Dass die Ablehnung der Genderforschung als „unwissenschaftlich und nicht zeitgemäß“ beurteilt wird, mag noch angehen, sofern sich dies gegen die pauschale Verunglimpfung eines ganzen Fachgebiets richtet. Dann jedoch wird es abenteuerlich. Auf die Klage über eine „generelle Wissenschaftsfeindlichkeit“, die sich im Anzweifeln von Studien etwa zum Klimawandel zeige, folgt tatsächlich der Satz: „Dazu gehört auch die pauschale Ablehnung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW).“

Einmal abgesehen davon, dass uns das Thema bisher nicht als Wahlkampfschlager der AfD aufgefallen ist: Selbst wenn die Verleihung dieses Privilegs an forschungsstarke Fachgebiete von Experten positiv beurteilt wurde, ist nicht jeder, dem das missfällt, ein Aluhutträger oder Neonazi. Mögen auch die meisten mit dieser Entscheidung einer CDU-geführten Landesregierung längst ihren Frieden gemacht haben, gibt es doch keinen Grund, die Möglichkeit zur Vergabe von Doktortiteln außerhalb der Universitäten in den Rang eines Naturgesetzes zu erheben.

Falls Senat und Präsidium der Frankfurt University den Koalitionsvertrag des neuen schwarz-roten Bündnisses nicht gelesen haben sollten, möge ihnen dieses Zitat daraus zur Beruhigung dienen: „Die Möglichkeiten der eigenständigen Promotion an geeigneten Fachbereichen der HAW wollen wir schrittweise und mit begleitender Evaluierung erweitern.“ Welch ein Glück, dass in Wiesbaden noch keine Wissenschaftsfeinde die Macht ergriffen haben.

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