Kampf um Steglitzer Kreisel: Käufer einer Berliner Eigentumswohnung gewinnt gegen Adler Group

kampf um steglitzer kreisel: käufer einer berliner eigentumswohnung gewinnt gegen adler group

André Gaufer kämpft um seine Wohnung im Steglitzer Kreisel.

Im Rechtsstreit um die Einhaltung des Kaufvertrages für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel hat sich der 58-jährige Erwerber André Gaufer gegen die Adler Group durchgesetzt. Das Berliner Kammergericht hat die Berufung der Adler Group gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen, das Gaufer bereits im Sommer vergangenen Jahres recht gegeben hatte (Az. 27 U 82/23). Das Urteil des Landgerichts ist nach dem Beschluss des Kammergerichts, der vom 12. Februar 2024 stammt, nun „vorläufig vollstreckbar“.

Gaufer zeigte sich am Mittwoch hochzufrieden. Das Landgerichtsurteil, das jetzt rechtskräftig geworden sei, markiere „einen Wendepunkt im Kampf um Vertragstreue und Immobilieneigentum“, sagte er. Es verpflichte die Adler Group, notarielle Vereinbarungen einzuhalten. Dies sei „ein Triumph der Gerechtigkeit“, der zeige, „dass auch Großkonzerne nicht über dem Gesetz stehen“, so Gaufer.

Wie berichtet, hat der 58-Jährige im Jahr 2018 einen Kaufvertrag für eine rund 70 Quadratmeter große Wohnung im Steglitzer Kreisel sowie für einen Stellplatz im Parkhaus auf den Namen seiner Firma Profinance unterzeichnet. Kaufpreis: 623.900 Euro. Spätestens bis Ende Juni 2022 sollte die Wohnung fertig werden. Doch das ist sie bis heute nicht, so wie die übrigen der insgesamt 330 geplanten Wohnungen – weil die Bauarbeiten ins Stocken geraten sind.

Ursprünglich wollte die CG-Gruppe des Unternehmers Christoph Gröner das Projekt realisieren. Doch dann gab es einen Wechsel bei den Projektverantwortlichen. Inzwischen ist die Adler Group Eigentümer des Steglitzer Kreisels. Sie legte Gaufer wie anderen Erwerbern Nachträge zu den Kaufverträgen vor, mit denen die Vereinbarungen im Nachhinein geändert werden sollten.

So sollte für Gaufer der mit dem notariellen Kaufvertrag erworbene Stellplatz als Kaufgegenstand entfallen. Stattdessen wurde ihm nur noch „die Möglichkeit zum Erwerb eines Stellplatzes in der Tiefgarage des künftigen Bürogebäudes“ zugesagt, das anstelle des alten Parkhauses geplant ist. Darüber hinaus sollte es weitere bauliche Abweichungen vom ursprünglichen Kaufvertrag geben. Zudem wurde der Fertigstellungstermin von 2022 auf 2024 verschoben und Gaufer sollte einen höheren sogenannten Miteigentumsanteil erhalten, was zum Beispiel eine stärkere finanzielle Beteiligung an künftigen Instandhaltungen mit sich brächte.

Gaufer lehnte eine Unterschrift unter die nachträglichen Änderungen ab und pochte auf Vertragserfüllung. Die Gegenseite erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag – mit Verweis auf einen angeblichen Verstoß Gaufers gegen das „Kooperationsgebot“. Vor dem Landgericht konnte sich die Adler Group damit aber nicht durchsetzen. Das Gericht entschied im Sommer 2023, dass die Adler Group mangels Rücktrittsgrund nicht den Rücktritt vom Vertrag habe erklären können. Damit bleibe es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

Die Adler Group argumentierte im Berufungsverfahren, dass sich die Klage Gaufers an die falschen Adressaten gerichtet habe: an die Steglitzer Kreisel Turm GbR sowie die Steglitzer Kreisel Parkhaus GbR. Diese seien zu dem Zeitpunkt aber bereits in GmbH umgewandelt gewesen. Die Auffassung des Landgerichts, Gaufer habe ersichtlich seine Kaufvertragspartner in Anspruch nehmen wollen, sei „rechtsfehlerhaft“ gewesen.

Die nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile führte der Rechtsanwalt der Adler Group darauf zurück, dass bei der Ermittlung der ursprünglichen Miteigentumsanteile „ein Fehler unterlaufen“ sei, woraufhin die Anteile auf Veranlassung des Grundbuchamts noch einmal neu berechnet werden mussten. Es sei der Adler Group rechtlich nicht möglich, eine Änderung des Miteigentumsanteils herbeizuführen.

Das Kammergericht folgte dieser Argumentation nicht. „Die Klägerin“, im vorliegenden Fall André Gaufer, habe „genau die juristischen Personen verklagt, die sie verklagen wollte, nämlich ihre Vertragspartner aus dem Kaufvertrag, mögen sie auch zwischenzeitlich ihre Rechtsform geändert haben“, stellte das Kammergericht fest. Es verwies zugleich darauf, dass das Landgericht offen gelassen habe, wie die „ausgeurteilte Leistung“, also der Kaufvertrag, zu erfüllen ist. Dies bleibe „einem etwaigen Zwangsvollstreckungsverfahren vorbehalten“.

Gaufer sagte, die Adler Group müsse nun die Änderung der Miteigentumsanteile „rückgängig machen und den Steglitzer Kreisel neu aufteilen“. Um seine Rechte zu schützen, dränge er auf eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch zu seinen Gunsten. Die Kammergerichtsentscheidung hat aus Gaufers Sicht weitreichende Folgen für Käufer von Wohneigentum: „Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz, indem es ein deutliches Zeichen gegen unlautere Geschäftspraktiken im Immobiliensektor setzt“, sagt er.

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