Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien im Bund wollen Ampelregierung und Union das Bundesverfassungsgericht besser schützen. Man sei sich „im Grundsatz einig“, heißt es laut einem Medienbericht aus Koalitions- und Oppositionskreisen.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dpa/Uli Deck
Die Überlegungen der Ampel-Koalition, das Bundesverfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung stärker vor möglichen Entmachtungsversuchen zu schützen, finden einem Bericht zufolge in der Union Unterstützung. Man sei sich „im Grundsatz einig“, berichtete das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ aus Koalitions- und Oppositionskreisen.
Ziel sei es, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter dem Druck der damaligen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zusammengebrochen war. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die die Regierungsfraktionen allein nicht haben.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte zuvor in der „Welt am Sonntag“ erklärt, das Grundgesetz lasse eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes mit einfacher Mehrheit zu. „Wir sollten daraus eine Zweidrittelmehrheit machen.“
Hintergrund der Überlegungen ist die Sorge vor einem Erstarken extremer Parteien im Bund. Sollten diese einmal eine parlamentarische Mehrheit erlangen, könnten sie das Bundesverfassungsgericht als zentrale Kontrollinstanz vergleichsweise leicht ausschalten.
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