NÖ. Das wurde am Donnerstag beschlossen: Bei einer nicht öffentliche Anhörung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. hat am Donnerstag in Krems mit der bedingten Entlassung aus dem Maßnahmen-in den Normalvollzug geendet. Hintergrund: Ein aktuelles Gutachten hat ergeben, dass der Peiniger seiner eigenen Tochter (mit der er im Kellerverlies mehrere Kinder zeugte) nicht mehr gefährlich ist.
Weiters beschlossen wurde, dass Fritzl bis zur Rechtskraft im derzeitigen Setting bleibt. Abgelehnt wurde allerdings wurde trotz Tränen in den Augen und dem Versprechen, den Opfern (die unter neuen Namen irgendwo in Mitteleuropa leben) auf keinen Fall nachzustellen, die bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt, heißt es von Gericht. Das wurde Fritzl, der durch das Blitzlichtgewitter der Medien wohl abgelenkt war, auch schriftlich mitgegeben bzw. zugestellt.
Josef Fritzl
Fritzl
Am Freitag rief der prominente wie demente Häftling seine Star-Verteidigerin Astrid Wagner an, um entrüstet nachzufragen: “Da steht ja : Abgelehnt.” Die Anwältin erklärte ihm daraufhin noch einmal genau die Sachlage und dass mit der Verlegung auf die Normalstation alles nach Plan liefe und konnte Fritzl so beruhigen.
Ziel ist Freilassung in Pflegeheim
Doch wie sieht der weitere Plan der zielstrebigen Anwältin nun konkret aus? Der teils auf den Rollator angewiesene Oldie-Insasse kommt im Normalvollzug wohl auf der Krankenstation und kann dort in absehbarer Zeit auch Anträge auf Freigänge stellen. Gleichzeitig wird die Juristin wohl sein Hafttauglichkeit prüfen lassen. Fällte dieses negativ aus, könnte der bald 89-Jährige in ein Pflegeheim überstellt werden. Astrid Wagner sucht bereits geeignete Einrichtungen.
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