Im Rechtsstreit zwischen Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer und dem Kabarettisten Florian Scheuba ist Scheuba nun schuldig gesprochen worden.
Scheuba hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das Ibiza-Video in einer Standard-Kolumne Holzer – seinerzeit Leiter der “Soko Tape” – Untätigkeit vorgeworfen, woraufhin ihn dieser wegen übler Nachrede klagte. Scheuba wurde im Juni 2022 freigesprochen, Holzer hatte jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel Erfolg.
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Scheuba hatte im September 2021 im Standard behauptet, Holzer sei schon im März 2015 “von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum”. Holzer habe dazu nur einen “unvollständigen Aktenvermerk” angelegt, was Scheuba als “rätselhafte Untätigkeit” und “folgenschwere Arbeitsverweigerung” bezeichnete. Holzer sah sich dadurch eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt.
Das Erstgericht ging von einer “satirischen Kolumne” aus und sprach Scheuba mangels eines feststellbaren strafbaren Verhaltens frei. Das OLG sah das anders – und verwies den Fall zurück.
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