Windkraftanlagen stehen bei Vlatten in der Eifel.
Die Bürger von Pfronstetten (Kreis Reutlingen) haben sich am Sonntag in einem Bürgerentscheid dagegen ausgesprochen, dass die Gemeinde eigene Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt. Mit Nein stimmten 53,1 Prozent, dafür waren 46,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,2 Prozent.
Baden-Württemberg hatte zuvor entschieden, dass auf den Staatswaldflächen im westlichen Gemeindegebiet Windenergieanlagen errichtet werden. Die Frage, ob die in diesem Bereich geplanten Anlagen ausschließlich auf Staatswaldflächen oder alternativ teilweise auch auf Gemeindeflächen realisiert werden sollen, sollte im Bürgerentscheid entschieden werden. Bis zu 4 der insgesamt 16 geplanten Anlagen wären dann auf Flächen der Gemeinde gekommen. In der Gemeinde Pfronstetten leben 1512 Einwohner.
Errichtet eine Gemeinde auf ihren Flächen Windkraftanlagen, so profitiert sie von Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Außerdem winken Pachteinnahmen in Höhe von mindestens 130.000 Euro pro Anlage. Diese Einnahme unterliegt nicht dem kommunalen Finanzausgleich und bleibt somit vollständig in der Gemeinde.
Im benachbarten Landkreis Tübingen gehen Grundstückseigentümer gegen ihre eigene Gemeinde Starzach vor Gericht. Wegen eines geplanten Windparks wollen sie den Kauf rückgängig machen und klagen nun am Landgericht Tübingen gegen die Gemeinde. «Die Kläger haben von der beklagten Gemeinde ein Grundstück erworben. Die Kläger streben nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags an», sagte ein Gerichtssprecher. «Sie tragen vor, die Gemeinde habe sie nicht über die Planung eines Windparks aufgeklärt.» Der Termin in dieser Sache findet am 31. Juli um 8.30 Uhr statt.
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