Deutlicher Anstieg – Mehr als 26.000 Asyl-Erstanträge im Januar

Im ersten Monat des Jahres registriert das Bundesamt für Migration etwa 3000 Asylanträge mehr als im Dezember. Und das trotz der Einführung stationärer Grenzkontrollen im Herbst – sie wirken sich somit bislang nicht auf die Zahlen aus. Erneut kommen die Asylbewerber vor allem aus drei Ländern.

deutlicher anstieg – mehr als 26.000 asyl-erstanträge im januar

Migranten in Gießen (Hessen) picture alliance/dpa

Die Migrationskrise verschärft sich zum Jahresanfang: Im Januar wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit 26.376 Asylerstanträgen deutlich mehr als im Dezember (23.025) gestellt – aber weniger als im Januar des Vorjahres (29.072).

Dieser „Jahreswechsel“-Effekt, dass im Januar etwas mehr Anträge als im Adventsmonat Dezember gestellt werden, ist in vielen Jahren zu beobachten. Das hat vor allem mit dem eingeschränkten Personaleinsatz beim BAMF in der Weihnachtszeit zu tun.

Doch in diesem Jahr waren viele Beobachter davon ausgegangen, dass sich der rückläufige Trend bei der illegalen Migration infolge der Ausweitung der stationären Grenzkontrollen im Oktober nun auch zum Jahresanfang in sinkenden Asylantragszahlen fortsetzen würde. Dies ist zumindest im Januar nicht eingetreten.

Hintergrund ist laut Angaben von damit befassten Beamten, dass wegen der Behördenüberlastung durch den starken Zuzug viele Anträge offenbar erst stark verzögert gestellt werden. Zwar verfügt Deutschland mit dem BAMF über die weltweit größte Asylbehörde, kann in extremen Phasen die Anträge aber oft erst Monate nach Einreise entgegennehmen. So ist es zu erklären, dass im Januar noch einmal deutlich mehr Asylanträge als im Dezember gestellt wurden, obwohl die festgestellten illegalen Einreisen nach Ausweitung der stationären Kontrollen drastisch sanken.

WELT AM SONNTAG hatte damals etwa berichtet, dass die tatsächliche Asylzuwanderung die Zahl der gestellten Anträge bis zum Herbst deutlich übertraf, wie man an den sogenannten Asylgesuchen feststellen konnte. Diese Gesuche stellen die mehrheitlich illegal einreisenden Asylsuchenden meist bei der Feststellung ihres Grenzübertritts oder kurz danach. Der eigentliche Antrag aber verzögert sich oft um einige Wochen, manchmal auch Monate.

Hauptherkunftsländer der Asylbewerber sind auch im Januar 2024 Syrien (7543 Antragsteller), die Türkei (4727) und Afghanistan (3479). Während Syrer und Afghanen fast alle als schutzberechtigt anerkannt werden, ist dies bei Türken meist nicht der Fall. Im Januar erhielten sogar nur acht Prozent der Menschen aus dem Bosporus-Staat, über deren Anträge das BAMF entschied, Flüchtlings-, Subsidiär- oder Abschiebeschutz.

Einbürgerung schneller denn je möglich

Abgesehen von einigen Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen bleibt die Mehrheit der abgelehnten Asylbewerber im Land. Menschen, die hierzulande als schutzberechtigt anerkannt werden, erhalten bis auf wenige Ausnahmen schon drei bis fünf Jahre nach Einreise einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Durch die von der Ampel-Regierung beschlossene Einbürgerungsbeschleunigung kann sogar schon nach fünf oder gar drei Jahren die Einbürgerung beantragt werden, falls die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt sind.

Der Jurist Johann Riemenschneider, der den Innenausschuss des Bundestags als Sachverständiger berät, sagte WELT AM SONNTAG kürzlich: Der Rechtsanspruch auf Schnelleinbürgerung könne nun geltend gemacht werden, wenn ein Bewerber neben Erfüllung harter Kriterien – die Beherrschung des hohen Sprachniveaus C1 und Straffreiheit – besonders gute Integration nachweist. Diese könne entweder durch berufliche Leistungen oder durch soziales Engagement nachgewiesen werden. „Wer beispielsweise einen normalen Job hat, also unbefristeter Vollzeit-Taxifahrer ist, aber nebenher noch eine Fußballmannschaft trainiert, hat nach drei Jahren Anspruch auf Einbürgerung, falls er das hohe Sprachniveau beherrscht“, so Riemenschneider.

Wilhelm Kanther, Leiter der Rechtsabteilung im hessischen Innenministerium, das für den Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts in dem Bundesland zuständig ist, wies darauf hin, wie schnell künftig der Pass vergeben werden könne: „Schon 2025 werden viele aus der Ukraine geflohenen Personen einbürgerungsberechtigt sein.“

Aufgrund der im Gesetzentwurf geplanten Verkürzung der Voraufenthaltszeiten seien Ukrainer so wie andere Flüchtlinge deutlich früher als nach der jetzigen Rechtslage berechtigt, die Einbürgerung zu beantragen. Allerdings könnten angesichts der schon jetzt erheblichen Wartezeiten für Bewerber die selbst definierten Ziele schnellerer Einbürgerungen in der Verwaltungspraxis auf absehbare Zeit nicht erreicht werden.

Durch die schnellen Rechtsansprüche auf Daueraufenthalt oder gar Einbürgerung für Flüchtlinge und die chronisch niedrige Zahl von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber entwickelt sich die Asylzuwanderung meist zur dauerhaften Einwanderung. Anders als etwa die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) es noch 2016 betonte: Vor ihrem CDU-Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern bekundete sie, dass Flüchtlinge nur „einen zeitweiligen Schutz“ erhielten. Bei allen notwendigen Integrationsmaßnahmen, sagte Merkel unter Applaus von CDU-Landesvertretern, müsse man „den Menschen aber auch sagen, das ist ein temporärer Aufenthaltsstatus. Und wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, wenn der IS im Irak besiegt ist, dass ihr mit dem Wissen, das ihr bei uns erworben habt, wieder in eure Heimat zurückgeht.“

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