Streit über Bundeshaushalt: Bundesregierung wird doch keine Ausnahme von der Schuldenbremse nutzen

Anders als angekündigt wird die Ampel Hilfen für die Flutopfer im Ahrtal doch nicht über neue Schulden finanzieren. Und es gibt noch weitere Änderungen im neuen Etat.

Die Bundesregierung wird 2024 vorläufig nicht von der Notfalloption der Schuldenbremse Gebrauch machen. So werden die Fluthilfen für das Ahrtal in Höhe von 2,7 Milliarden Euro aus dem regulären Bundeshaushalt 2024 finanziert. Das erfuhr das Handelsblatt aus Regierungs- und Koalitionskreisen.

„Dem Deutschen Bundestag liegt vor der Bereinigungssitzung am Donnerstag kein entsprechender Antrag der Bundesregierung vor. Demnach wird es auch keine Ausnahme geben“, sagte ein Koalitionär dem Handelsblatt. Andere Koalitionäre und Regierungsvertreter bestätigten dies. Am Donnerstag legt der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner sogenannten Bereinigungssitzung letzte Hand an den Bundeshaushalt 2024 an.

Neben den geplanten Kürzungen für die Landwirtschaft hatte in den vergangenen Wochen vor allem die Frage im Raum gestanden, ob die Koalition wegen der Fluthilfen für das Ahrtal direkt zu Jahresbeginn noch einmal die Schuldenbremse aussetzt.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen November war der 2021 aufgelegte Fluthilfefonds für das Ahrtal verfassungswidrig. Die Hilfen müssen damit neu beschlossen werden.

Bei der Haushaltseinigung im Dezember hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärt, die Bundesregierung werde für das Jahr 2024 einen „Überschreitensbeschluss“ auf den Weg bringen. Die Bundesregierung würde somit die Notfalloption im Rahmen der Schuldenbremse nutzen, um die Fluthilfen zu finanzieren. Trotz der vergleichsweise geringen Summe war dies damals für SPD und Grüne als Kritiker der Schuldenbremse ein wichtiges politisches Symbol.

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