Kann Bitcoin doch noch verboten werden?

kann bitcoin doch noch verboten werden?

Kann Bitcoin doch noch verboten werden?

Während die US-Behörden durch die Zulassung von Bitcoin-ETFs die allgemeine Akzeptanz des dezentralen Geldes vorangetrieben haben und auch deutlich zwischen Bitcoin (welches von niemandem ausgegeben wird) und anderen Kryptoprojekten (hinter denen meist eine Organisation oder eine Person steht) unterscheiden, scheint es in Europa teilweise in die andere Richtung zu gehen.

So will der deutsche Bundestag härter gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche vorgehen – ein begrüßenswertes Ansinnen. In diesem Kontext hat die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag an den Bundestag gestellt, die Regierung zu strengeren Maßnahmen aufzufordern. Darin gibt es einen Abschnitt zu Kryptowerten, und der hat es in sich.

Zunächst sollen beim Erwerb von Kryptowerten und der Durchführung von Kryptotransaktionen verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet werden. Das wäre an sich noch nicht so aufregend, da Kryptodienstleister ohnehin EU-weit verpflichtet werden sollen, bei Transaktionen über 1000 Euro die Identität der Kunden und die Herkunft ihrer Mittel festzustellen.

Kein Bargeld gegen Bitcoin?

Der Vorschlag der Unionsparteien geht aber weiter: So wünscht man sich „ein ausdrückliches gesetzliches Verbot in Bezug auf den wechselseitigen Umtausch von Kryptowerten und Bargeld“. Ob das nur für Transaktionen zwischen Kryptoplattformen und Privatpersonen oder auch für Transaktionen zwischen Privatpersonen gelten soll, ist vorerst offen.

Des Weiteren will man die Nutzung von Kryptomixern verbieten, das sind Plattformen, bei denen man seine Bitcoin mit jenen von anderen mischen kann, um mehr Privatsphäre zu haben: Bei gemischten Bitcoin-Einheiten kann nicht mehr so leicht nachvollzogen werden, woher sie kommen. Aber erleichtert das nicht Terrorfinanciers und anderen Verbrechern das Leben? Nicht wirklich. So haben Hacker, die 2016 120.000 Bitcoins bei der Kryptoplattform Bitfinex erbeutet haben, versucht, deren Spuren u. a. durch Inanspruchnahme von Mixern zu verschleiern. Bei milliardenschweren Summen ist das aber schwierig. Das FBI kam ihnen trotzdem auf die Spur.

Auf der Blockchain hinterlässt man immer Spuren, man kann sich dort genauso (wenig) anonym wie im Internet bewegen: Denn Transaktionen sind auf ewig auf der Blockchain gespeichert. Allerdings sind die Adressen (so wie die IP-Adressen im Internet) pseudonym, man sieht also nicht, wem sie gehören. Doch kann man einmal eine Adresse zuordnen, erhält man sehr leicht weitere Informationen zur Transaktionshistorie und zu anderen Adressen.

Daher ist Bitcoin zum Geldwaschen, Terrorfinanzieren und Steuerhinterziehen generell wenig geeignet. Sowohl Internet- als auch Bitcoin-Nutzer können aber unterschiedliche Maßnahmen setzen, um ihre Privatsphäre zu verbessern. Etwa Mixer nutzen. Privatsphäre bedeutet nicht, dass man dem Finanzamt etwas verheimlichen will, sondern, dass man selbst entscheidet, welche Informationen man von sich preisgeben will und welche nicht.

Die deutschen Antragsteller wollen indes eine „Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen“, sprich wer eine Bitcoin-Adresse nutzt, muss diese dem Staat offenlegen. Da viele Wallets (digitale Geldbörsen) für jede Transaktion eine neue Adresse generieren, wäre das zumindest eine Herausforderung für Nutzer. Transaktionen von oder an „selbst gehostete Adressen“ sollten verboten sein, wenn die Adressen zuvor nicht registriert wurden. Was bei internationalen Transaktionen passieren soll, bei denen eine der beteiligten Adressen nicht zuordenbar ist, ist ebenfalls offen. „Bei Verlust der Kontrolle über die selbst gehostete Adresse ist dies anzuzeigen“, heißt es weiter.

Wallet-Register

Zudem will man „analog zum Kontenabrufverfahren nach § 24c des Kreditwesengesetzes ein automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets“ einrichten. Nun scheinen Bitcoin-Wallets, in denen Schlüssel zu mehreren Bitcoin-Adressen verwahrt werden, in der Blockchain gar nicht auf. Wie dieses automatisierte Abrufverfahren funktionieren soll, ist daher ebenfalls offen. Möglicherweise will man ein einschlägiges Register aus den zusammengetragenen Bitcoin-Adressen erstellen. Oder jeden zwingen, seine Wallet anzumelden.

Nun könnte man einwenden: Warum sollte einen das überhaupt kratzen? Die CDU/CSU ist in der Opposition; dass der Antrag in der Form durchgeht, ist wenig wahrscheinlich. Außerdem spielt sich die ganze Causa in Deutschland ab. In Österreich gibt es zumindest derzeit keine Bestrebungen, Bitcoin-Nutzer derart an die Kandare zu nehmen. Doch zeigt der Fall, dass die Politik Bitcoin zwar nicht verbieten kann (derlei Versuche sind etwa in Nigeria kläglich gescheitert), aber Bitcoin-Nutzern das Leben noch richtig schwer machen kann – sei es aus Unverständnis, sei es aus Kalkül.

Kann man Bitcoin doch noch verbieten? Natürlich könne jede Regierung ein Gesetz erlassen, welches besagt, dass Bitcoin verboten sei, meint Bitcoin-Podcaster Niko Jilch. Die Praxis habe aber gezeigt, dass das nichts bringe. In Nigeria etwa sei Bitcoin mehrmals verboten worden, und das habe die Adoption nur noch vorangetrieben. Wenn in der EU nun ein paar Kontrollfreaks sehr strikte Bitcoin-Regeln erlassen würden, würde das entweder dazu führen, dass viele Unternehmen abwandern oder dass die Politiker die Regeln wieder abändern müssen oder abgewählt werden. Bitcoin sei inzwischen so akzeptiert, dass derlei Regelungen auf großen Widerstand in der Bevölkerung stießen. In Österreich gebe es derzeit aber ohnehin keine solchen Bestrebungen.

„Ein Gesetz beschließen kann man immer“, meint auch Oliver Völkel von Stadler Völkel Rechtsanwälte. „Die Frage ist, ob das verfassungsrechtlich hält.“ Ein Verbot, Kryptowerte gegen Bargeld zu tauschen, sieht er weniger als Bedrohung für Krypto denn als das erste Bargeldverbot. Denn in diesem Fall dürfte man Bargeld nicht mehr dazu verwenden, um eine bestimmte Sache (Kryptowerte) zu kaufen. Ein so starker Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum wäre nur zulässig, wenn es ein starkes öffentliches Interesse gäbe, und das Verbot müsste auch verhältnismäßig sein. Im Übrigen regle die Mica-Verordnung der EU, was Krypto-Dienstleister dürfen und was sie nicht dürfen, und der deutsche Gesetzgeber könne nicht ein zulässiges Geschäftsmodell im Alleingang verbieten.

Polizei beschlagnahmt Bitcoin

Indes wurde dieser Tage bekannt, dass die Polizei in Sachsen 50.000 Bitcoin im Wert von zwei Milliarden Euro gesichert hat. Eignet sich Bitcoin also doch zur Verübung von Verbrechen? Und kann die Polizei einfach Bitcoin beschlagnahmen, die auf der Blockchain liegen? Weder noch. Bei den Inhabern der Bitcoin handelte es sich um Betreiber eines Raubkopienportals, mit dessen Einnahmen sie Bitcoin erworben haben, die im Lauf der Zeit an Wert gestiegen sind. Und die Beschuldigten haben das Vermögen freiwillig transferiert.

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