DDR-Versicherungsverträge: Bewahren oder in zeitgemäßen Schutz investieren?

Die Thematik alter Versicherungsverträge aus DDR-Zeiten ist auch über drei Dekaden nach der Wiedervereinigung Deutschlands für viele Menschen relevant. Diese Verträge wurden oftmals nahtlos in das vereinigte Deutschland übernommen und begleiten die Versicherten bis heute. Die Frage, ob ein Wechsel sinnvoll ist, könnte für die Betroffenen interessant sein.

ddr-versicherungsverträge: bewahren oder in zeitgemäßen schutz investieren?

ASIF HASSAN/AFP/Getty Images

Was sind DDR-Versicherungen?

DDR-Versicherungen, welche vor der Wiedervereinigung Deutschlands in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen wurden, decken eine Vielzahl von Versicherungsbereichen ab, darunter Gebäude-, Hausrat-, Lebens- und Kfz-Versicherungen, wie der BdV in einem Online-Beitrag berichtet.

Im Gegensatz zur Versicherungsvielfalt in der Bundesrepublik der 1980er-Jahre, wo Kunden unter etwa 600 verschiedenen Anbietern wählen konnten, standen die Einwohner der DDR vor einer gänzlich anderen Situation: Sie hatten keine Wahlmöglichkeit, wie der Bund der Versicherten weiter berichtet. Die Versicherungslandschaft in der DDR war durch den Befehl Nr. 01 der sowjetischen Militäradministration in Deutschland geprägt, der ein monopolistisches System einführte, heißt es weiter. Seit 1969 war die staatliche Versicherungsanstalt der DDR der einzige Anbieter für Versicherungsschutz.

In diesem System waren alle Bürger der DDR gleichgestellt, zumindest was den privaten Versicherungsschutz anbelangte. Ein markantes Beispiel dafür war die Kraftfahrzeugversicherung, so der Bund der Versicherten weiter: Wer ein Auto besaß, war gesetzlich dazu verpflichtet und zugleich automatisch haftpflichtversichert, ohne die Möglichkeit, den Anbieter zu wählen oder die Konditionen zu verhandeln.

Zusätzliche Versicherungsoptionen, wie beispielsweise Krankenversicherungen, standen in der DDR nur einem begrenzten Kreis zur Verfügung – lediglich 10 Prozent der Gesamtbevölkerung hatten Zugang zu diesen erweiterten Versicherungsleistungen.

Darauf sollte man vor dem Wechsel achten

Nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahr 1990 wurden viele existierende Versicherungspolicen nahtlos zu neuen Anbietern transferiert, wie der MDR online erläutert. Die Entscheidung, ob ein Umstieg von einer DDR-Police zu einer zeitgemäßen Versicherung ratsam ist, erfordert eine Abwägung diverser Faktoren. Wie der MDR hervorhebt, ist es entscheidend, das Risikospektrum zu prüfen und zu evaluieren, ob ein neuer Versicherer gleichwertigen oder überlegenen Schutz bietet. Besonders wenn man in einer Region lebt, in der es bereits Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben gegeben hat, sollte man überprüfen, ob die im Altvertrag abgedeckte Gefahr für Naturkatastrophen in einem Neuvertrag noch mitversichert sind, da diese häufig in DDR-Verträgen inkludiert waren. Ebenso sollten die Kostenfaktoren, wie Prämien und Selbstbehalte, zwischen alten und neuen Verträgen abgewogen werden.

Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Absicherung gegen moderne Risiken, die durch technologische Fortschritte entstehen, so der MDR. Es sollte geprüft werden, ob die neue Versicherung diese Risiken und auch zusätzliche Kosten, die durch einen Schaden entstehen können, abdeckt. Beispiele hierfür sind die Kosten für die Beseitigung von Schutt oder Hotelübernachtungskosten im Falle der Unbewohnbarkeit einer Wohnung, die in alten DDR-Versicherungen oft nicht abgedeckt sind. Die Verbraucherzentrale ergänzt in einem Online-Beitrag, dass auch neuere Risiken, wie Schäden durch Internetnutzung oder die Absicherung von E-Auto-Ladestationen, berücksichtigt werden sollten.

Die professionelle Beratung von unabhängigen Fachleuten wird empfohlen, um die Vor- und Nachteile eines Versicherungswechsels vollständig zu erfassen. Die Verbraucherzentrale betont, wie essenziell eine unabhängige und gründliche Überprüfung der Vertragsbedingungen ist, wobei besonders auf die Deckung von Schadensfällen und Deckungssummen geachtet werden soll.

Abschließend weist der MDR darauf hin, dass Angebote von Versicherern, welche alte Policen modifizieren oder beenden möchten, mit Bedacht zu behandeln sind und dass eine sorgfältige Prüfung der Vertragskonditionen unabdingbar ist.D. Maier / Redaktion finanzen.net

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