Energiewende: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes und Solarpaket

energiewende: bundestag beschließt reform des klimaschutzgesetzes und solarpaket

Sogenannte Balkon-Kraftwerke müssen nach dem neuen Gesetz nicht mehr gemeldet werden.

Die Abgeordneten haben der umstrittenen Änderung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Und verschiedene Förderungen und Vereinfachungen sollen den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen.

Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes und Solarpaket

Zwei wichtige klimapolitische Entscheidungen haben den Bundestag passiert: Die Abgeordneten beschlossen die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes und das sogenannte Solarpaket. Ersteres zielt darauf ab, dass Verfehlungen der Klimaziele in einzelnen Sektoren künftig anders bewertet werden. Das Maßnahmenpaket zur Solarenergie soll deren Nutzung in Deutschland unkomplizierter möglich machen.

Bisher galt beim Klimaschutzgesetz: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Umweltverbände kritisieren die Reform als Aufweichung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen. Auch die CDU ist deshalb gegen das Gesetz. Vor der Bundestagsabstimmung hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die Reform erneut verteidigt. Es sei sinnvoll, in Sektoren, in denen man Kohlendioxid schneller einsparen könne, schneller vorzugehen als in anderen, sagte Wissing am Freitag im ARD-“Morgenmagazin”.

Solarleistung soll stark ausgebaut werden

Mit dem ebenfalls beschlossenen Solarpaket soll Solarenergie in Deutschland unkomplizierter genutzt werden können. Die Ampelkoalition hatte sich bereits vor Längerem auf das Paket geeinigt. Abgestimmt werden konnte aber erst jetzt, weil es an die Klimaschutzgesetz-Reform gekoppelt wurde.

Solarenergie ist eine wichtige Säule der Energiewende – dem schrittweisen Abschied von fossilen Energien wie Kohle und Gas. Das Ziel der Bundesregierung lautet: 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Solarleistung stark ausgebaut. Um diesen Ausbau weiter zu beschleunigen, sieht das Gesetzespaket etwa vor, dass private Balkon-Solaranlagen nicht mehr angemeldet werden müssen und leistungsfähiger sein dürfen. Generell sollen Solaranlagen auf dem Dach mit verbesserten Förderbedingungen, angehobenen Fördersätzen und unkomplizierten Abrechnungsmöglichkeiten bei selbst genutztem Strom deutlich attraktiver werden.

Daneben sollen Solaranlagen auf Gewerbegebäuden wie Supermärkten oder Fabrikhallen sowie auf Firmenparkplätzen gefördert und Anlagen über Ackerflächen forciert werden. Auch zum Ausbau der Windenergie gibt es einen Punkt: Eine Notfall-Verordnung der EU soll verlängert werden. Sie sieht beschleunigte Genehmigungsverfahren rund um die Windkraft vor. Über das Solarpaket wird an diesem Freitag auch noch im Bundesrat abgestimmt, um EU-Fristen einzuhalten.

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