Mehr Bürgergeld: Tausende Empfänger erhalten 202 Euro zusätzlich

Mehr Bürgergeld: Tausende Empfänger erhalten 202 Euro zusätzlich

mehr bürgergeld: tausende empfänger erhalten 202 euro zusätzlich

Ein Haufen Geld und ein Kind an der Hand seiner Mutter.

Bürgergeld-Empfänger erhalten in Deutschland nicht nur ihren Regelsatz. Zwischen 67,56 und 337,80 Euro kommen unter bestimmten Voraussetzungen dazu.

Dortmund/Berlin – Das Thema Bürgergeld ist beinahe täglich Gegenstand hitziger politischer Diskussionen. Während die FDP in ihrem jüngst vorgeschlagenen 12-Punkte-Plan unter anderem Sozialleistungen strenger regulieren will, halten SPD und Grüne am aktuellen Kurs fest. Und der sieht unter anderem vor, dass tausende Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld bekommen.

Mehr Bürgergeld: Tausende Empfänger erhalten 202 Euro zusätzlich

Seit Januar 2024 hat die Ampel-Koalition das Bürgergeld an die Inflation angepasst. Seitdem bekommen Empfänger der staatlichen Leistungen monatlich 61 Euro mehr als noch zuvor. Wie es ist, mit dem Bürgergeld über die Runden zu kommen, will übrigens Sat.1-Moderator Jörg Pilawa herausfinden.

Neben dem eigenen Regelsatz in Höhe von 563 Euro bekommen Bürgergeld-Empfänger momentan zusätzlich Geld für ihre Kinder sowie ihre Unterkunft und Heizkosten vom Jobcenter bezahlt. Außerdem zahlt das Jobcenter in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein, heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Doch abgesehen vom Regelsatz für Erwachsene und Kinder können Beträge zwischen 67,56 Euro und 337,80 Euro hinzukommen – in den allermeisten Fällen sind es 202,68 Euro. Darauf haben Tausende Bürgergeldempfänger Anspruch, wenn sie alleinerziehend sind. Das zusätzliche Geld fällt laut dem BMAS unter den sogenannten „Mehrbedarf für alleinerziehende Mütter oder Väter“.

Bürgergeldempfänger können beim Jobcenter Mehrbedarf geltend machen

Dieser greift genau dann, wenn „Bürgergeldberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf“ haben, „der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird“, erklärt das BMAS. Dazu zählen neben Alleinerziehenden auch Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche (17 % des Regelbedarfs) sowie erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen. Auch Menschen, „die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen“ profitieren vom Mehrbedarf.

Doch wie viel bekommt eine alleinerziehende Person genau? Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die jeweilige Höhe des Mehrbedarfs (mehr Politik-News bei RUHR24):

Anzahl und Alter 12 % vom Regelsatz 24 % vom Regelsatz 36 % vom Regelsatz 48 % vom Regelsatz 60 % vom Regelsatz
1 Kind jünger als 7 J. 202,68 Euro
1 Kind älter als 7 J. 67,56 Euro
2 Kinder jünger als 16 J. 202,68 Euro
2 Kinder älter als 16 J. 135,12 Euro
1 Kind älter als 7 J. und 1 Kind älter als 16 J. 135,12 Euro
3 Kinder 202,68 Euro
4 Kinder 270,24 Euro
5 Kinder 337,80 Euro

Alleinerziehende Bürgergeldempfänger bekommen in drei von acht Fällen 202,68 Euro

In drei von acht Fällen haben Alleinerziehende also einen Anspruch auf 202,68 Euro. Und zwar dann, wenn ein Kind in der häuslichen Bedarfsgemeinschaft jünger als 7 Jahre ist, zwei Kinder unter 16 Jahren beim Alleinerziehenden oder wenn drei Kinder zu Hause wohnen.

Alleinerziehende in Deutschland

Es gibt keine spezifische Statistik, die direkt angibt, wie viele Alleinerziehende in Deutschland ein Kind unter 7 Jahren haben. Allerdings lag die Gesamtzahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Deutschland im Jahr 2022 bei etwa 1,57 Millionen. Von diesen sind der überwiegende Teil Mütter.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Um den Mehrbedarf zu beantragen, müssen Alleinerziehende nachweisen, „dass ein Kind Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft ist, es also in Ihrem Haushalt lebt und Sie sich darum kümmern“, erklärt der „Bürgergeld – Verein für soziales Leben e.V“. Diese Angabe werde in aller Regel ohnehin beim Erstantrag abgefragt. Wenn ein Kind auszieht oder ein neues geboren wird, müssen die Alleinerziehenden das dem Jobcenter mitteilen – dann berechnet es den Anspruch auf den Mehrbedarf neu.

Bürgergeld dreht sich oft um „Totalverweigerer“ – FDP äußert eine klare Forderung

Weitaus präsenter als der Mehrbedarf im politischen Diskurs ist demgegenüber allerdings die Frage, wie der Staat mit sogenannten „Totalverweigerern“ umgehen sollte. Die FDP forderte zuletzt, diejenigen, die „zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund“ ablehnten, „mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent“ zu sanktionieren.

Allerdings betrug die Zahl dieser Gruppe nach neuesten Angaben der Bundesagentur für Arbeit zwischen Februar und Dezember 2023 gerade einmal 15.774. Hierzulande gelten von den rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern etwa 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Nichtsdestoweniger hat der Präsident der Arbeitgebervereinigung BDA, Rainer Dulger, ebenfalls gegen das Bürgergeld ausgeteilt und gefordert, Totalverweigerern alle Leistungen zu kürzen, berichtete die Frankfurter Rundschau.

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