Wie die Regierung Heizschwammerln und Heizstrahler mit Steuergeld fördert

wie die regierung heizschwammerln und heizstrahler mit steuergeld fördert

ABD0042_20221223 – WIEN – ÖSTERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema Heizstrahler. Im Bild: Heizstrahler in einem Cafe, aufgenommen am Donnerstag, 22. Dezember 2022, in der Wiener Innenstadt. – FOTO: APA/EVA MANHART

Wer dieser Tage durch die Innere Stadt spaziert, sieht sie fast vor jedem Kaffee und Restaurant. Die Heizstrahler und Heizschwammerln. Trotz kälterer Temperaturen haben viele Schanigärten geöffnet, und damit dort den Gästen nicht zu kalt ist, wird der Außenbereich ordentlich beheizt. Bei manchen Lokalen wirkt es so, als hätte es in Österreich nie eine Energiekrise gegeben. In einem der Schanigarten eines bekannten Wiener Nobelrestaurants in der Innenstadt sind 41 Heizstrahler angebracht. Im Kaffeehaus daneben sind gleich noch einmal vier Stück.

Noch im vergangenen Jahr tobte angesichts einer möglichen Energieknappheit eine hitzige Debatte über Für und Wider der Außenbeheizung. Die Energieknappheit ist bekanntlich ausgeblieben, und die Energiepreise sind wieder etwas zurückgegangen. Allerdings: Um Unternehmen für ihre höheren Kosten zu entschädigen, zahlt der Staat weiterhin Zuschüsse für Betriebe. Mit dem Steuergeld wird aktuell auch der Betrieb von Heizschwammerln und Heizstrahlern gefördert. Die Unternehmen machen dabei nichts falsch – die Förderrichtlinien sind von der türkis-grünen Regierung so gestaltet worden, dass der Zuschuss zu den umstrittenen Beheizungen ganz legal ist. Vor allem für die Grünen stellen sich damit unangenehme Fragen, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hatte wiederholt zu Energiesparmaßnahmen gedrängt – “die beste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen”, hat die Grünen-Politikern immer wieder betont.

Konkret geht es bei den Förderungen um den Energiekostenzuschuss II. Mit diesem Instrument bezuschusst die Regierung die Ausgaben von Unternehmen für Strom, Gas, Sprit, aber auch Heizöl und Pellets im Jahr 2023. Bereits im vergangenen Jahr gab es einen solchen Zuschuss, in dessen Rahmen 450 Millionen Euro an mehr als 10.600 Betriebe ausgezahlt wurden. Der aktuelle Zuschuss wurde etwas umgebaut. Wurden im vergangenen Jahr 30 Prozent der zusätzlichen Kosten gefördert, sind es nun 50 Prozent. Und: Das Erfordernis, dass die Betriebe eine bestimmte Höhe an Energieausgaben brauchen, um Geld zu bekommen, wurde in den unteren Förderstufen des Modells, um die es hier geht, fallengelassen. Gefördert werden die zusätzlichen Kosten der Betriebe im Vergleich zum Jahr 2021. Abgewickelt wird die Unterstützung über die Förderbank des Bundes, die AWS.

Auf Drängen der Grünen wurden zwar einige Begrenzungen eingezogen: Wer hohe staatliche Hilfen will, muss nachweisen, dass Verluste erwirtschaftet wurden oder zumindest der Gewinn gesunken ist. Allerdings gibt es dazu eine wesentliche Ausnahmeklausel: Bis zu 250.000 Euro können sich Unternehmen abholen, ohne dass sie einen sinkenden Gewinn oder gar Betriebsverlust nachweisen müssen. Lediglich bei Boni gibt es eine Begrenzung, die dürfen 50 Prozent der Boni für 2021 nicht überschreiten.

Energiesparen nur kurz Pflicht

Was Unternehmen, die Geld wollen, tun müssen: sich zum Energiesparen verpflichten. Im Prinzip ist die Auflage logisch. Hier gibt es Steuergeld vom Staat. Wer genug Geld hat, um Energie zu verschwenden, soll keines bekommen. Doch sind die Regeln so aufgesetzt, dass in der Praxis die Mehrzahl der Betriebe heuer, wenn überhaupt, dann nur mit sehr kurzen Sparauflagen rechnen muss. So steht in den Richtlinien der AWS, dass Unternehmen, die den Zuschuss wollen, auf Außenheizungen verzichten müssen. Auch die Beleuchtung von Geschäftslokalen außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt. Allerdings nur in dem Zeitraum zwischen “Gewährung der Förderung bis 31. März 2024”. Das ist der Clou: Die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss läuft gerade erst, sie endet am 7. Dezember. Erst wenn die Förderung bewilligt ist, darf kein Strahler und Schwammerl in Betrieb sein.

Das heißt auch: Wer seinen Antrag spät stellt, kann sich für 2023 den Betrieb seiner Heizstrahler bezuschussen lassen. Laut AWS dauert die Bewilligung nicht lange, “von wenigen Tagen” ist die Rede, freilich nur, sofern Unterlagen “in entsprechender Qualität” eingelangt sind, sonst gibt es Nachfragen und der Prozess zieht sich in die Länge. Bei der AWS sind 84.000 Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss II eingelangt. Seit 21. November laufen die Bewilligungen, bisher sind 400 Anträge genehmigt worden.

Interessant wird sein, welche Unternehmen, die um Geld ansuchen, ihre Heizstrahler oder auch die Beheizung von Skiliften in der Folge tatsächlich abdrehen. Die Kontrolle obliegt der Förderbank selbst. Die hat viel zu tun: Allein im vergangenen Jahr wurden mehrere Zehntausend Zuschüsse genehmigt, neben dem Energiefonds bietet die AWS zahlreiche Förderschienen. Die AWS hatte im vergangenen Jahr etwa 350 Beschäftigte, diese sitzen allerdings alle in Wien. Auf die Frage, welche Kontrollen die AWS durchführt und ob es eine Möglichkeit gibt, Betriebe, die ihre Heizschwammerln nicht abdrehen, zu melden, etwa für Klimaschützer, wird auf das für den Energiekostenzuschuss zuständige Wirtschaftsministerium von Martin Kocher (ÖVP) verwiesen.

Dort heißt es, dass solche Meldungen an eine eigenes eingerichtete Mail-Adresse bei der AWS möglich sind. Die Anträge auf den Zuschuss werden teils automatisiert verarbeitet, teils komme es zu stichprobenartigen Überprüfungen. Reicht das aus? Das Wirtschaftsministerium dazu: “Das Prinzip einer Stichprobenüberprüfung inklusive der Möglichkeit von Vor-Ort-Prüfungen ist bei Förderungen die Regel und gehört für die AWS zum Tagesgeschäft. Unternehmen müssen bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses bereits einer etwaigen Prüfung vor Ort zustimmen. Für die Bearbeitung und Prüfung sind ausreichend Ressourcen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen.”

Ein elektrisch betriebenes Heizschwammerl hat übrigens laut einer Berechnung von Christoph Dolna-Gruber von der Energieagentur, einem Thinktank, einen Verbrauch von zwei Kilowattstunden pro Stunde. Wird es fünf Stunden betrieben, kommt es auf zehn Kilowattstunden. Bei einer Betriebszeit von Oktober bis Februar verbraucht ein Schwammerl etwa so viel Strom wie ein halber Zweipersonenhaushalt im Jahr, so der Energieexperte.

Für den Energiekostenzuschuss II sind laut dem Budget 1,8 Milliarden Euro veranschlagt. Sollte das nicht reichen, gibt eine Ermächtigung für zusätzlich 1,5 Milliarden Euro. (András Szigetvari, 28.11.2023)

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