Von Basta bis SVP hat man sich zusammengerauft: Die Zeichen, dass auf dem Klybeck- und dem Dreispitzareal gebaut werden kann, stehen so gut wie nie.
Die CMS will nicht, dass das Quartier Dreispitz zu einem zweiten Erlenmatt wird.
Der grosse Basler Wohndeal steht kurz vor dem Abschluss. Die Gefahr, dass auf dem Dreispitz- und dem Klybeckareal einfach nichts passiert, scheint gebannt. Dreizehn Parlamentarier und Parlamentarierinnen von SVP bis Basta stellen sich einstimmig hinter eine gemeinsame Lösung. Sie berücksichtigen dabei die Interessen der Investoren, denen die Areale gehören und die eine gewisse Rendite erwirtschaften möchten. Andererseits kommen sie den Initianten von «Basel baut Zukunft» entgegen, die langfristig bezahlbaren Wohnraum, CO₂-Neutralität und eine verstärkte Mitwirkung der Bevölkerung fordern.
Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) hat es geschafft, dass das Initiativkomitee nun bereit ist, auf Grundlage dieses Komprommisses die Hand zu reichen, «auch wenn das mit schmerzhaften Abstrichen verbunden ist». Sollte die Vorlage so im Parlament verabschiedet werden, «erwägt» das Komitee den Rückzug von «Basel baut Zukunft», sagt es am Freitag.
Reibungslos verliefen die Diskussionen im letzten Jahr, als am grossen Basler Wohnkompromiss gefeilt wurde, aber nicht. Zu gewissen Zeitpunkten der Beratung habe sich die BRK «in zwei Lager aufzuteilen gedroht», heisst es im Bericht, der am Freitag vorgestellt wird. Da von diesem Kompromiss so viel abhängt, war BRK-Präsident Michael Hug (LDP) wohl sehr bemüht, besagte Spaltung zu verhindern.
Der grösste Knackpunkt war überraschenderweise einer, der während all der Diskussionen um die Basler Entwicklungsareale gar nicht so sehr im Fokus stand: eine Art Sonderlösung für die Christoph-Merian-Stiftung (CMS), an der der Kompromiss zu scheitern drohte.
Komplikation wegen Mini-Arealen
Es geht dabei um das Areal Dreispitz Mitte zwischen der Dornacherstrasse und der Grenze zum Baselbiet. Es besteht aus Dutzenden von Baurechtsparzellen. Das heisst: Der CMS gehört das Areal zwar. Was dort gebaut wird, entscheiden aber rund 80 «Baurechtsnehmende». Das können sowohl Firmen wie auch Privatpersonen sein.
Das Areal Dreispitz Mitte liegt zwischen der Dornacherstrasse und der Kantonsgrenze.
Und sie haben ganz verschiedene Fahrpläne. Sie bauen zeitlich versetzt. Manche stocken Gebäude auf, andere bauen neu. Die CMS koordiniert diese Entwicklung, was offenbar ziemlich kompliziert ist. Wenn man sich nur schon auf eine gemeinsame öffentliche Grünfläche einigen wolle, sei dies mit einem «enormen planerischen und finanziellen Aufwand verbunden», heisst es im BRK-Bericht. Müsste man nun auch noch die Vorgabe von 33 Prozent Kostenmiete einhalten, verkompliziere das die Sache zusätzlich. Ausserdem schmälere die Vorgabe «die Rentabilität zu stark». Das liegt mitunter daran, dass es lukrativer ist, grosse Wohnblöcke zu bauen – wie auf dem Areal Dreispitz Nord – als kleinteilige Wohnräume, wie sie in Dreispitz Mitte geplant sind. «Das Gewerbe soll vor Ort verbleiben und durch Wohnen in kleinem Anteil ergänzt werden.»
Die Basler Regierung hat deshalb extra wegen des Dreispitz-Mitte-Problems der CMS entschieden, dass der grosse Wohnkompromiss nur für Transformationsareale ab 15’000 Quadratmetern gelten soll. Damit sind die Parzellen in Dreispitz Mitte aus dem Schneider.
Ein Schlupfloch für Investoren?
Allerdings könnten andere Investoren ebenfalls auf die Idee kommen, ihre Areale zu zersplittern. Die Beschränkung auf grössere Areale biete «ein Schlupfloch für alle renditeorientierten Eigentümerschaften», hat das Initiativkomitee gegenüber der BRK moniert. Es taxierte den Vorschlag der Regierung unter anderem aus diesem Grund als «ungenügend».
Der BRK gelang es aber offenbar, die Initianten davon zu überzeugen, dass es «nicht statthaft» wäre, wenn Investoren die Vorschriften auf diese Weise zu umgehen versuchten. Die Grenze von 15’000 Quadratmetern bleibt. Im Gegenzug stärkt die BRK die Genossenschaften, was kleinere Areale betrifft: Der Grosse Rat könne für alle Areale unter 15’000 Quadratmetern «Mindestquoten» an preisgünstigem Wohnraum festlegen. Diese sollten sich am Ziel orientieren, wonach bis 2050 ein Viertel aller Wohnungen im Kanton gemeinnützig sein soll.
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