Lenker (26) rast mit bis zu 216 km/h und filmt sich dabei

Ein Mann aus dem Kanton Bern ist wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt worden. Er fuhr viel zu schnell und nahm seine Raserfahrten mit dem Handy auf.

Das Aargauer Obergericht hat einen heute 26-Jährigen wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Es hat damit das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zofingen im Wesentlichen bestätigt, wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet.

Der Mann aus dem Kanton Bern hatte 2018 in einem Whatsapp-Chat Bilder von seinem BMW M4 Coupé sowie ein Video gepostet. Darauf ist zu sehen, wie er mit seinem Auto im Dunkeln auf der Hauptstrasse von Murgenthal nach Rothrist rast und dabei auch Autos überholt. Der Tacho zeigt zeitweise bis zu 216 km/h.

Hände nicht am Steuer

Auf einem zweiten Video, das die Polizei ebenfalls auf dem Handy des Beschuldigten fand, ist eine Fahrt auf einer schmalen Strasse ausserorts in St. Urban zu sehen. Hier steigt der Tacho auf 122 km/h. Um zu schalten, lässt der Lenker kurzzeitig das Steuerrad los, während er mit der rechten Hand filmt.

Sein Verteidiger kritisierte vor Gericht, die Anklage sei sehr dünn und die Beweislage dürftig. Weder könne zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Beschuldigte tatsächlich der Fahrer in beiden Videos ist, noch sei erwiesen, dass es sich tatsächlich um den BMW M4 Coupé handelt. Der Anwalt führte unter anderem ins Feld, die Staatsanwaltschaft könne nicht genau bestimmen, wann die Videos erstellt worden seien, und gebe einen Zeitraum von 2,5 Monaten an. Für so eine lange Zeit ein Alibi vorzuweisen, sei für seinen Mandanten schlicht unmöglich.

«Indizien lassen keinen anderen Schluss zu»

Für das Obergericht bestand jedoch kein Zweifel, dass der Beschuldigte bei beiden auf Video festgehaltenen Fahrten am Steuer sass. «Die Indizien lassen keinen anderen Schluss zu», so die Gerichtspräsidentin. Die Nachtfahrt zwischen Murgenthal und Rothrist wertete das Obergericht als Raserfahrt, jene in St. Urban knapp nicht als grobe Verkehrsregelverletzung.

Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe, bei einer Probezeit von zwei Jahren, wird dem Beschuldigten eine Verbindungsbusse von 5600 Franken auferlegt.

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