Weil Sonja «Mäusi» fütterte, muss sie jetzt teuer zahlen

Weil sie einen Mäusebussard über Jahre gefüttert hat, muss eine 76-Jährige nun 500 Franken Busse bezahlen. Dies ist nach dem neuen Jagdgesetz verboten.

«Ich wurde behandelt wie eine Schwerverbrecherin». Bei Sonja Schalcher kamen vor kurzem zwei Polizisten vorbei, um das neue Jagdgesetz durchzusetzen. Ihr Vergehen: Sie hat über Jahre einen Mäusebussard – den sie liebevoll «Mäusi» getauft hat– gefüttert. Scheinbar habe ein Nachbar Anzeige erstattet. Das neue Jagdgesetz im Kanton Zürich verbietet seit Anfang Jahr das Füttern von Wildtieren – somit auch das Füttern von einem Mäusebussard.

Wegen der verbotenen Fütterung von «Mäusi» muss Schalcher nun 500 Franken Busse bezahlen. Da sie gegen die Busse Einsprache eingereicht hat und dafür vor das Statthalteramt Bezirk Hinwil treten musste, kommen noch 250 Franken Gebühren zu der Busse dazu. Der Betrag entspreche der üblichen Praxis berichtet die Zeitung «ZüriOst».

«Frei lebendes Haustier»

«Ich habe ‹Mäusi› vor drei Jahren gepflegt, er konnte kaum fliegen», sagt Schalcher über den Vogel. Wegen des verletzten Flügels habe sie sich um den Mäusebussard gekümmert und ihn seit dieser Zeit gefüttert. Der Vogel sei kein Wildtier mehr, sondern ein «frei lebendes Haustier». Gefüttert habe sie den Vogel mit Poulet: «Damals interessierte das niemanden, doch jetzt gibt es plötzlich einen riesigen Aufruhr um die Fütterung.»

Dass der Kanton das neue Jagdgesetz eingeführt hat, kann Schalcher nicht verstehen. «Dieses Gesetz ist unnötig und hat nichts mit Tierschutz zu tun», findet sie. Zusammen mit ihrer Tochter wollen sie sich nun dafür einsetzen, dass das Jagdgesetz wieder zu seinem vorherigen Stand zurückgeführt wird.

Experten raten ab

Bei Experten stösst das Verhalten von Schalcher auf Unverständnis. Die Wildtiere sollten sich nicht an Menschen gewöhnen, sagt Andreas Lischke, der Leiter der Greifvogelstation Berg am Irchel der Zeitung «ZüriOst». «Die Haltung und Pflege von Wildvögeln bedarf einer kantonalen Bewilligung und darf daher nicht eigenständig durchgeführt werden.»

Livio Rey von der Vogelwarte Sempach ergänzt, dass verletzte Wildvögel nicht durch Privatpersonen gepflegt werden dürfen. «Verletzte Vögel gehören so schnell wie möglich in die Obhut einer professionellen Pflegestation.» Er warnt, «als unkundige Privatperson kann man mehr Schaden anrichten als helfen.»

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